WortGetriebe

Redaktionsbuero Gerstl & Schwartz

 
 

Lieferungs- und Geschäftsbedingungen


Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge (“Material”).
Geliefertes Material bleibt stets Eigentum von “WortGetriebe, Redaktionsbüro Gerstl & Schwartz” (im folgenden “WoGe” genannt). Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.
Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Lieferschein nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
 
Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Rubrik “Hinweis” gilt ergänzend.
Honorare sind stets Netto-Honorare exklusive Mehrwertsteuer.
Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, daß der Beitrag angenommen ist.
Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.
 
 
Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von “WoGe” erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.
Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von “WoGe” auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von “WoGe” erfolgen.
Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von “WoGe” nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden. Insbesondere sind verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet.
Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des   Materials   durch   den  Einsatz elektronischer Hilfsmittel.
Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen.
Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag läßt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.
Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist keine Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte des Bestellers verbunden.
Der Besteller ist gemäß § 25 Verlagsgesetz verpflichtet, dem Journalisten kostenlos ein Belegexemplar zu liefern.
 
Haftung, Kosten
Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen.
Für Bildmaterial, das im Risikobereich des Bestellers beschädigt wird oder verloren geht, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro und pro Farbabzug 200 Euro, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.
Erfüllungs- und Gerichtsstand ist München.
WortGetriebe  •  Redaktionsbüro Gerstl & Schwartz • Riesenburgstr.60  • 81249 München