WortGetriebe
Redaktionsbuero
Gerstl & Schwartz |
|
|
|
|
Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Diese
Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge
(“Material”).
Geliefertes
Material bleibt stets Eigentum von “WortGetriebe, Redaktionsbüro Gerstl
& Schwartz” (im folgenden “WoGe” genannt). Es wird
vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem Lieferschein
angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial
ist gesondert zu vereinbaren.
Die
Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt
zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Lieferschein
nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie
schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Bestellers wird hiermit widersprochen.
Auch
für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Honorare
Jede
vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist
honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und
Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Rubrik “Hinweis”
gilt ergänzend.
Honorare
sind stets Netto-Honorare exklusive Mehrwertsteuer.
Honorare
sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens
einen Monat nach der Erklärung, daß der Beitrag angenommen ist.
Hat
der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne
weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.
Urheberrecht
Für
jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Die
eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum
und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige
Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der
vorherigen schriftlichen Zustimmung von “WoGe” erlaubt. Dies gilt
insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.
Eingeräumte
Nutzungsrechte können ohne Zustimmung von “WoGe” auch dann nicht
übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung
eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens
geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte
Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
Exklusivrechte
oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Die
Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte
durch den Besteller darf nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung
von “WoGe” erfolgen.
Das
Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von “WoGe” nicht
in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet
oder bearbeitet werden. Insbesondere sind verfälschende oder
sinnentstellende Veränderungen von Bildern durch Hinzufügen oder
Weglassen nicht gestattet.
Das
Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst
beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung
des Materials
durch den Einsatz elektronischer
Hilfsmittel.
Das
Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz
nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur
Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates
(Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche
kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung auszuweisen.
Ein
Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in
einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der
Zuordnung zum einzelnen Beitrag läßt. Sammelnachweise reichen nur aus,
sofern sich aus ihnen zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag
entnehmen lässt.
Die
Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt
vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist keine Erlaubnis zur
Wahrnehmung weiterer Rechte des Bestellers verbunden.
Der
Besteller ist gemäß § 25 Verlagsgesetz verpflichtet, dem Journalisten
kostenlos ein Belegexemplar zu liefern.
Haftung,
Kosten Der Besteller
haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung.
Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat
durch Einschreiben zu erfolgen.
Für
Bildmaterial, das im Risikobereich des Bestellers beschädigt wird oder
verloren geht, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro und pro
Farbabzug 200 Euro, es sei
denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.
Erfüllungs-
und Gerichtsstand ist München.
|
WortGetriebe •
Redaktionsbüro Gerstl & Schwartz •
Riesenburgstr.60 • 81249 München |
|